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Innovative Finanzierungsform

SAFE - Simple Agreement for Future Equity

Das Simple Agreement for Future Equity, kurz SAFE, hat sich in den letzten Jahren international als beliebtes Instrument der Frühphasenfinanzierung für Startups etabliert. Ursprünglich im Silicon Valley entwickelt, stellt SAFE eine flexible und unkomplizierte Möglichkeit dar, Kapital zu beschaffen, ohne sofort Anteile am Unternehmen zu übertragen. Auch im deutschen Startup-Ökosystem wächst das Interesse an dieser Finanzierungsform stetig. Allerdings sind bei der Verwendung unter deutschem Recht einige Besonderheiten und Herausforderungen zu beachten. Im Folgenden geben wir einen rechtlichen Überblick über Herkunft, Funktion, Vorteile sowie die notwendigen Anpassungen bei der Umsetzung von SAFE-Finanzierungen in Deutschland.

Herkunft und Verwendung von SAFE-Agreements

Das SAFE wurde 2013 von der amerikanischen Accelerator-Organisation Y Combinator eingeführt. Ziel war es, Startups eine einfache und kostengünstige Alternative zu klassischen Wandeldarlehen zu bieten. SAFE-Finanzierungen sind besonders für Pre-Seed- und Seed-Runden geeignet, in denen es primär um Geschwindigkeit, Flexibilität und Vermeidung aufwendiger Vertragsverhandlungen geht. Investor*innen erhalten mit einem SAFE kein direktes Eigenkapital, sondern die Option, bei einer künftigen Eigenkapitalrunde (z. B. Series A) Anteile zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben – in der Regel zu einem rabattierten Preis oder mit einem festgelegten Unternehmenswert-Cap.

Funktionsweise und rechtliche Struktur

Ein SAFE ist rechtlich keine Beteiligung, sondern ein schuldrechtliches Versprechen des Unternehmens, demder Investorin in der Zukunft Eigenkapital zu gewähren. Der Kernmechanismus beruht auf einer automatischen Wandlung der SAFE-Investition in Gesellschaftsanteile, sobald bestimmte auslösende Ereignisse eintreten, typischerweise:

  • eine qualifizierte Eigenkapitalrunde,
  • ein Verkauf des Unternehmens,
  • oder ein Börsengang.

SAFE-Agreements enthalten in der Regel folgende Parameter:

  • Valuation Cap: Eine Obergrenze für die Unternehmensbewertung, zu der die Wandlung erfolgt.
  • Discount Rate: Ein prozentualer Nachlass auf den Anteilspreis in der nächsten Finanzierungsrunde.
  • Trigger Events: Bedingungen, unter denen die Wandlung ausgelöst wird.
  • Keine Rückzahlungspflicht: Im Gegensatz zu Wandeldarlehen sehen SAFEs in der Regel keine Rückzahlungspflicht vor.
  • Keine Verzinsung: Üblicherweise wird kein Zins auf das investierte Kapital gezahlt.

Diese Kombination macht das SAFE insbesondere für Gründer*innen attraktiv, da keine sofortige Verwässerung eintritt und keine Rückzahlungspflicht besteht.

Herausforderungen unter deutschem Recht

So attraktiv das Konzept auch ist – unter deutschem Gesellschaftsrecht sind SAFE-Agreements nicht ohne weiteres übertragbar. Die größten Herausforderungen liegen in folgenden Punkten:

Kein gesetzlich geregelter SAFE-Typus: Anders als in den USA gibt es in Deutschland keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für SAFEs. Die rechtliche Einordnung erfolgt daher anhand allgemeiner schuldrechtlicher Vorschriften. Dies führt zu Unsicherheiten hinsichtlich der Einordnung und Wirksamkeit bestimmter Klauseln.

Formvorschriften bei Kapitalmaßnahmen: Die Ausgabe neuer Geschäftsanteile an einer GmbH erfordert regelmäßig notarielle Beurkundung. Die automatische Wandlung von SAFE-Investitionen in Anteile lässt sich daher nicht ohne weiteres so umsetzen wie im US-amerikanischen Modell. Hier müssen Lösungen gefunden werden, wie die Wandlung effizient und rechtssicher vollzogen werden kann – etwa durch vorbereitete Kapitalerhöhungen mit vorab festgelegten Wandlungsbedingungen.

Gesellschaftsrechtliche Struktur der GmbH: Die starre Struktur der GmbH erfordert präzise Regelungen zur Beteiligung neuer Gesellschafterinnen. Auch die Zustimmung aller bisherigen Gesellschafterinnen ist bei Kapitalmaßnahmen in der Regel erforderlich.

Insolvenzrechtliche Risiken: Da SAFE-Investitionen in Deutschland häufig nicht als Eigenkapital qualifizieren, sondern als nachrangige Forderungen, besteht das Risiko, dass sie im Insolvenzfall nicht bedient werden. Dies sollte vertraglich eindeutig geregelt und transparent kommuniziert werden.

Anpassungen und rechtssichere Umsetzung in Deutschland

Trotz dieser Herausforderungen ist die Nutzung von SAFE-ähnlichen Vereinbarungen auch in Deutschland möglich – sofern bestimmte Anpassungen vorgenommen werden. In unserer Kanzlei arbeiten wir gemeinsam mit einem erfahrenen deutschen Notar an der Entwicklung standardisierter SAFE-Strukturen, die mit deutschem Recht vereinbar sind und gleichzeitig die Vorteile der ursprünglichen SAFE-Idee erhalten.

Die Lösung beinhaltet unter anderem:

  • vorstrukturierte Kapitalerhöhungsbeschlüsse zur späteren Umsetzung der Wandlung,
  • klar definierte Trigger-Klauseln zur automatischen Beteiligung,
  • rechtssichere Gestaltung der Bewertungsmechanismen (Valuation Cap und Discount),
  • notarielle Vorabbeurkundung von Kapitalmaßnahmen,
  • und transparente Regelungen zur Nachrangigkeit und Insolvenzsicherheit.

Dadurch können SAFE-Modelle auch im deutschen GmbH-Recht effizient eingesetzt werden, ohne die Interessen der Gründerinnen oder Investorinnen zu gefährden.

Fazit

SAFE-Finanzierungen bieten eine moderne, flexible Möglichkeit der Frühphasenfinanzierung, die auch im deutschen Markt zunehmend an Bedeutung gewinnt. Zwar ist die rechtliche Umsetzung komplexer als im US-amerikanischen Raum, doch durch geeignete rechtliche Anpassungen lassen sich die Vorteile von SAFE auch hierzulande realisieren. Unsere Kanzlei berät regelmäßig Gründerinnen und Investorinnen bei der rechtssicheren Gestaltung von SAFE-Investments und entwickelt gemeinsam mit Notar*innen praxisnahe Lösungen zur Umsetzung. Für Fragen rund um SAFEs oder andere Startup-Finanzierungsformen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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