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Mitarbeiterbeteiligungen in Startups:
ESOP, VSOP und die Vor- und Nachteile
Startups haben klassischerweise nicht das Kapital, um hohe Unternehmensgehälter zu zahlen, aber gleichzeitig viel Fantasie, was sie erreichen und mal wert sein können. Dadurch spielen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme eine entscheidende Rolle in der Startup-Welt, um trotzdem talentierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Durch die Beteiligung am Unternehmenserfolg steigt die Motivation der Mitarbeitenden, und sie identifizieren sich stärker mit den Unternehmenszielen. Zu den gängigsten Modellen zählen das Employee Stock Option Plan (ESOP) und das Virtual Stock Option Plan (VSOP).
Employee Stock Option Plan (ESOP)
Ein ESOP gewährt Mitarbeitenden das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt Unternehmensanteile zu einem vorher festgelegten Preis, dem sogenannten Strike Price, zu erwerben. Diese Optionen werden häufig an Bedingungen geknüpft, wie beispielsweise eine bestimmte Betriebszugehörigkeit (Vesting) oder das Erreichen spezifischer Unternehmensziele. Erst bei Ausübung der Option erhalten die Mitarbeitenden tatsächliche Anteile am Unternehmen, verbunden mit den entsprechenden Gesellschafterrechten.
Ein wesentlicher Vorteil des ESOP besteht darin, dass die Mitarbeitenden direkt am Unternehmen beteiligt sind und somit von dessen Wertsteigerung profitieren können. Dies fördert eine tiefere Bindung an das Unternehmen und kann die Motivation steigern. Allerdings bringt das ESOP auch Herausforderungen mit sich.
Die Implementierung erfordert einen hohen strukturellen Aufwand, insbesondere bei GmbHs, da die Übertragung von Geschäftsanteilen notariell beurkundet werden muss – davon ist auch die Option auf eine Übertragung wie beim ESOP erfasst.
Zudem entsteht für die Mitarbeitenden im Zeitpunkt der Ausübung der Option ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil, der zu einer sogenannten "Dry-Income"-Problematik führen kann, wenn die Steuerlast vor dem tatsächlichen Liquiditätszufluss fällig wird. In einfachen Worten erklärt: Erhält der Mitarbeiter Gesellschaftsanteile zur oft hohen Bewertung, müsste er diese Wertzuteilung grundsätzlich versteuern, ohne aber die nötige Liquidität dafür erhalten zu haben – es handelt sich um sog. „trockenes“ Einkommen.
Um die sogenannte Dry-Income-Problematik zu entschärfen, hat der deutsche Gesetzgeber im Jahr 2023 das Zukunftsfinanzierungsgesetz verabschiedet. Diese Reform ermöglicht es Mitarbeitenden von Startups, die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus Mitarbeiterbeteiligungen bis zu einem späteren Zeitpunkt aufzuschieben. Die Steuerlast fällt nun erst an, wenn ein tatsächlicher Liquiditätszufluss erfolgt, beispielsweise beim Verkauf der Anteile oder beim Verlassen des Unternehmens. Dies erleichtert es Mitarbeitenden erheblich, von Mitarbeiterbeteiligungen zu profitieren, ohne bereits vor einer monetären Auszahlung steuerliche Belastungen tragen zu müssen. Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme attraktiver zu gestalten und insbesondere für Startups wettbewerbsfähiger zu machen.
Virtual Stock Option Plan (VSOP)
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einem VSOP um eine rein virtuelle Beteiligung. Mitarbeitende erhalten keinen tatsächlichen Anteil am Unternehmen im Sinne von GmbH-Anteilen, sondern einen schuldrechtlichen Anspruch auf eine Zahlung, die dem Wert eines bestimmten Anteils entspricht. Einfach gesagt: Das Unternehmen und der Mitarbeiter schließen einen Vertrag, dass der Mitarbeiter im Falle des Verkaufs einen Geldbetrag erhält, der so hoch ist, als wäre der Mitarbeiter Inhaber von echten GmbH-Anteilen gewesen. Diese Zahlung wird fällig, wenn zuvor definierte Bedingungen eintreten, wie beispielsweise der Verkauf des Unternehmens (Exit) oder das Erreichen bestimmter Unternehmensziele.
Die Funktionsweise eines VSOP ist vergleichsweise einfach. In einer vertraglichen Vereinbarung wird festgelegt, unter welchen Bedingungen der oder die Mitarbeitende eine Auszahlung erhält. Der Wert der virtuellen Anteile orientiert sich in der Regel am Unternehmenswert zum Zeitpunkt des Exits oder einer anderen vorher definierten Liquiditätsereignisses. Ein festgelegter Strike Price kann auch im VSOP eine Rolle spielen, wenn ein fester Wert als Bemessungsgrundlage für die spätere Auszahlung dient.
Der Vorteil des VSOP liegt in seiner Einfachheit und Flexibilität. Da keine echten Anteile übertragen werden, entfallen notarielle Beurkundungen und komplexe gesellschaftsrechtliche Prozesse. Zudem entsteht die Steuerlast für die Mitarbeitenden erst bei Auszahlung der virtuellen Beteiligung, wodurch die Dry-Income-Problematik vermieden wird. Allerdings haben die Mitarbeitenden keine Gesellschafterrechte und sind somit nicht direkt am Unternehmen beteiligt, was die Bindung an das Unternehmen im Vergleich zum ESOP abschwächen kann.
Im Gegensatz zu ESOPs, bei denen die Steuerlast bereits bei der Ausübung der Option entstehen kann, wird ein VSOP steuerlich als Bonuszahlung oder sonstige Vergütung betrachtet. Das bedeutet, dass die Auszahlung der virtuellen Anteile als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit besteuert wird. Die Steuerlast entsteht somit erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung, was den Vorteil hat, dass keine Vorabbelastung ohne Liquiditätszufluss erfolgt. Allerdings unterliegt die Auszahlung regulär der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen, sodass ein erheblicher Teil der Summe direkt abgeführt wird. Unternehmen sollten daher prüfen, ob durch geeignete vertragliche Gestaltungen eine Optimierung der Steuerlast möglich ist, beispielsweise durch eine Auslagerung in Kapitalgesellschaftsstrukturen oder alternative Vergütungsmodelle. Die Mitarbeiter können außerdem über Holding-Gesellschaften – klassisch über die UG – die steuerliche Belastung optimieren.
Rechtliche und steuerliche Aspekte
Bei der Implementierung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen sind sowohl arbeitsrechtliche als auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Bei ESOPs entsteht die Lohnsteuer regelmäßig im Zeitpunkt der Ausübung der Option, wobei die Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert der Anteile und dem Strike Price als geldwerter Vorteil besteuert wird. Bei VSOPs fällt die Lohnsteuer erst bei Auszahlung der virtuellen Beteiligung an.
Für Startups gibt es unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Erleichterungen. Beispielsweise bietet das Fondsstandortgesetz (FoStoG) steuerliche Vorteile für Mitarbeiterbeteiligungen, indem unter bestimmten Bedingungen die Besteuerung des geldwerten Vorteils auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird. Dennoch bleibt die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen ein komplexes Thema, das eine sorgfältige Planung und gegebenenfalls eine individuelle Beratung erfordert.
Fazit
Sowohl ESOPs als auch VSOPs bieten Startups effektive Möglichkeiten, Mitarbeitende am Unternehmenserfolg zu beteiligen und somit deren Motivation und Bindung zu steigern. Die Wahl des geeigneten Modells hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Unternehmensstruktur, den finanziellen Möglichkeiten und den strategischen Zielen des Unternehmens. Während das ESOP eine direkte Beteiligung mit entsprechenden Rechten und Pflichten ermöglicht, bietet das VSOP eine flexiblere und administrativ einfachere Alternative ohne direkte Gesellschafterstellung der Mitarbeitenden. Eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile sowie eine gründliche rechtliche und steuerliche Beratung sind unerlässlich, um das passende Beteiligungsmodell für das jeweilige Unternehmen zu finden.
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