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Die Holding-Struktur bei Startups

Funktion, Vorteile und Kosten im Überblick

 

Die sogenannte Holding-Struktur erfreut sich bei Gründerinnen und Investorinnen zunehmender Beliebtheit. Statt Anteile an einem Startup oder einer anderen Gesellschaft direkt als Privatperson zu halten, erfolgt die Beteiligung über eine eigens dafür gegründete Holding-Gesellschaft. In den meisten Fällen wird dazu eine Unternehmergesellschaft (UG) genutzt, die zu 100 % im Eigentum der Gründer*in steht. Das geht schnell, kostet wenig und der Notar bereitet alles vor. Mit der Gründung ist es jedoch nicht getan, viele vergessen schnell, dass sie damit Eigentümer und Geschäftsführer einer realen Kapitalgesellschaft ist, die Bilanzen erstellen und Jahresabschlüsse veröffentlichen muss. Und doch hat es sich als Marktstandard etabliert. Warum ist dieses Modell so vorteilhaft? Ein zentraler Aspekt ist die Steueroptimierung. Im Folgenden beleuchten wir die steuerlichen Vorteile, die Gründungskosten und die laufenden Kosten einer solchen Struktur.

Steuerliche Vorteile der Holding-Struktur Der wohl größte Vorteil der Holding-Struktur liegt in der steuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen. Wird eine Beteiligung an einem Startup oder einer anderen Gesellschaft direkt von einer Privatperson gehalten, so unterliegt ein Verkaufsgewinn der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Wird dieselbe Beteiligung jedoch über eine Holding-UG gehalten, greift das sogenannte Teileinkünfteverfahren bzw. die steuerliche Begünstigung nach § 8b KStG (Körperschaftsteuergesetz). Demnach sind 95 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei, lediglich 5 % des Gewinns unterliegen der Körperschaftsteuer von 15 % sowie dem Solidaritätszuschlag.

Beispielrechnung: Angenommen, eine Privatperson verkauft ihre Anteile an einem Startup mit einem Gewinn von 1.000.000 Euro.

  • Direkte Beteiligung (Privatperson):
    • Abgeltungsteuer: 25 % von 1.000.000 Euro = 250.000 Euro
    • Solidaritätszuschlag: 5,5 % von 250.000 Euro = 13.750 Euro
    • Insgesamt: ca. 263.750 Euro Steuerlast
  • Beteiligung über eine Holding-UG:
    • 95 % steuerfrei, 5 % steuerpflichtig: 5 % von 1.000.000 Euro = 50.000 Euro
    • Körperschaftsteuer: 15 % von 50.000 Euro = 7.500 Euro
    • Solidaritätszuschlag: 5,5 % von 7.500 Euro = 412,50 Euro
    • Insgesamt: ca. 7.912,50 Euro Steuerlast

Die Steuerersparnis liegt in diesem Beispiel bei über 250.000 Euro. Der Gewinn verbleibt in der Holding-UG und kann dort reinvestiert oder unter gewissen Bedingungen steueroptimiert an die Gesellschafter*innen ausgeschüttet werden.

 

Ausschüttung des Gewinns – steuerliche Herausforderungen 

Ein wichtiger Aspekt, den Gründerinnen und Investorinnen beachten müssen, ist die Tatsache, dass der Gewinn nach einem Exit zwar in der Holding-UG liegt, aber nicht einfach steuerfrei entnommen werden kann. Möchte sich die Gesellschafter*in den Betrag privat auszahlen, unterliegt diese Ausschüttung der regulären Besteuerung.

Wird das Geld als Dividende an die Gesellschafter*innen ausgezahlt, fällt die Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag an. Alternativ kann eine Gewinnausschüttung über das Teileinkünfteverfahren erfolgen, wobei 60 % der Ausschüttung mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen.

Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld Gedanken über eine sinnvolle Verwendung der Mittel innerhalb der Holding zu machen. Denkbare Optionen sind:

  • Reinvestition in neue Beteiligungen oder andere Investitionsprojekte.
  • Darlehen an die Gesellschafter*in, sofern dies steuerlich und rechtlich sauber strukturiert wird.
  • Aufbau einer vermögensverwaltenden Struktur, z. B. durch Immobilienkäufe innerhalb der Holding.

 

Kosten der Gründung einer Holding-UG 

Die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) ist vergleichsweise kostengünstig. Hier die wesentlichen Kostenpositionen:

  • Notar- und Handelsregisterkosten: ca. 300 - 600 Euro
  • Stammkapital: Mindestkapital 1 Euro, sinnvoll sind jedoch mindestens 500 - 1.000 Euro
  • Gründungsberatung und Steuerberater*in: optional, ca. 500 - 2.000 Euro je nach Umfang

Insgesamt belaufen sich die Gründungskosten also auf etwa 1.000 - 2.500 Euro.

 

Laufende Kosten einer Holding-UG 

Neben den Gründungskosten fallen jährlich laufende Kosten für die Holding-UG an, die durchaus beträchtlich sein können. Diese setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen:

  • Steuerberater*innen-Kosten: für Jahresabschluss und Steuererklärungen ca. 1.000 - 3.000 Euro (abhängig vom Umfang)
  • Handelskammerbeitrag: ca. 100 - 300 Euro pro Jahr
  • Geschäftskonto-Gebühren: ca. 100 - 300 Euro pro Jahr
  • Sonstige Verwaltungskosten: etwa 500 - 1.000 Euro

Die Gesamtkosten für den laufenden Betrieb der Holding-UG betragen also ca. 2.000 - 5.000 Euro pro Jahr.

 

Fazit 

Die Holding-Struktur bietet insbesondere für Gründerinnen und Investorinnen erhebliche steuerliche Vorteile, insbesondere bei der Veräußerung von Beteiligungen. Allerdings muss bedacht werden, dass der Exit-Gewinn zunächst in der Holding verbleibt und nicht ohne Weiteres privat genutzt werden kann, ohne steuerliche Nachteile zu verursachen. Daher ist eine durchdachte Strategie zur Mittelverwendung essenziell. Während die Gründung einer Holding-UG mit vergleichsweise geringen Kosten verbunden ist, sollten die jährlichen Verwaltungskosten nicht unterschätzt werden. Wer eine solche Struktur plant, sollte sich jedoch im Vorfeld eingehend steuerlich und rechtlich beraten lassen, um die Vorteile optimal zu nutzen.

 

 

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